Thomas Seitz MdB
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Unabhängiger Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Emmendingen-Lahr
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Apollo News hat sich innerhalb kurzer Zeit zu einem der führenden investigativen Magazine in Deutschland entwickelt. Hut ab vor dieser Rechercheleistung, die ein bezeichnendes Licht auf die Zustände beim Verfassungsschutz wirft.

Und erschreckend, dass sich Mario Voigt übermorgen von den Parteien wählen lassen will, die ein solches Verhalten in Thüringen seit Jahren decken und gutheißen.

https://www.youtube.com/watch?v=drvJO11P69U
Mario Voigt hat sich heute von CDU, SPD, BSW und Linken zum Ministerpräsidenten von Thüringen wählen lassen, also von den Abgeordneten aller Parteien im Thüringer Landtag außer dem Wahlsieger AfD.

Eine Partei, die sich einmal als konservativ und patriotisch bezeichnet hat, arbeitet mit Sozialdemokraten und Kommunisten zusammen, macht sie sogar zu Ministern, um jede Kooperation mit einer Partei zu vermeiden, die eben genau das tatsächlich ist - konservativ und patriotisch - und nennt das dann auch noch "Schutz der Demokratie".
Jetzt ab 13:00 Uhr kann auf www.bundestag.de und auf Phoenix die Debatte zur Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz verfolgt werden.

Auch ich werde reden und etwas zu diesem unwürdigen Spiel sagen, allerdings erst im späteren Verlauf der Debatte.
"Überwiegend Abscheu und Ekel" empfinde ich bei den heute beschlossenen Änderungen am Grundgesetz, am Bundesverfassungsgerichtsgesetz und am Abgeordnetengesetz.

Der neue sogenannte Blockadeverhinderungsmechanismus bei der Wahl der Richter am Bundesverfassungsgericht dient einzig und alleine dazu, zu verhindern, dass die AfD - unabhängig von ihrer Stärke im Bundestag - bei dieser mitzureden hätte.

Und die Änderungen am Abgeordnetengesetz bewirken genau das Gegenteil von dem, was sie versprechen: Die indirekte Parteienfinanzierung über die Bundestagsfraktionen wird dadurch in Zukunft sogar noch weiter zunehmen und nicht parlamentarisch vertretene Parteien noch stärker benachteiligen.

https://www.youtube.com/watch?v=CCEgETsQpHg
Noch ist nicht klar, was gerade in Magdeburg genau geschehen ist, exakt acht Jahre und einen Tag nach dem Terror auf dem Berliner Breitscheidplatz.

Es war in jedem Fall ein Anschlag (laut Landesregierung) mit mindestens einem Kraftfahrzeug und es wird von mehreren Toten gesprochen.

Meine Gedanken sind bei den Opfern, ihren Angehörigen und den Augenzeugen dieses Verbrechens.

Update: Es war ein Araber und es gibt mindestens zwei Tote, darunter ein Kleinkind.
Ich wünsche Ihnen eine frohe, friedliche und besinnliche Weihnachtszeit!
Der Ehrenvorsitzende der MWGFD ("Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie"), Prof. Sucharit Bhadki, hat zum Thema dieses Offenen Briefes für den 30. Januar eine Gesprächsrunde in Wolfsburg organisiert.

https://www.mwgfd.org/2024/08/offener-brief-des-zahnarztes-jens-knipphals-an-den-rat-der-stadt-wolfsburg/
Fast genau sieben Jahre nach der ersten habe ich heute im Deutschen Bundestag meine letzte Plenarrede gehalten. Nur auf den ersten Blick mag es paradox erscheinen, dass ich zur Wahl der Partei aufrufe, aus der ich selbst im letzten Jahr ausgetreten bin. Aber auch wenn sie wahrscheinlich nicht die Lösung für alle Probleme unseres Landes ist: Die AfD hat ihre Chance verdient.

https://www.youtube.com/watch?v=FfrQmIuz_80
Ich hätte heute noch ein weiteres Mal im Plenum reden können. Darauf habe ich nach meinem Abschied in der letzten Woche aber bewusst verzichtet. Stattdessen gebe ich die folgende Erklärung zu Protokoll:

+++ Erklärung zur Abstimmung gemäß § 31 GOBT +++

Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Drs. 20/15096) in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses vom 16.03.2025 ist verfassungsrechtlich hochgradig bemakelt und verantwortungslos im Hinblick auf die Zukunft junger Menschen.

In formeller Hinsicht sehe ich den alten Bundestag zwar bei rein formaler Betrachtung als berechtigt an, eine derartige Entscheidung zu treffen, es fehlt dem Vorhaben angesichts geänderter Mehrheitsverhältnisse durch die Wahl vom 23.02.2025 jedoch an der Legitimität. In Verbindung mit der inzwischen offenbar gewordenen bewussten Wählertäuschung durch Kanzlerkandidat Merz und Union im Wahlkampf stellt sich diese Grundgesetzänderung als beispiellose Verhöhnung der Wähler dar und
kommt in seiner Auswirkung einem „Putsch von oben“ nahe. Es ist ein Musterbeispiel für die „Arroganz der Macht“ und wird viele Menschen der repräsentativen Demokratie völlig nachvollziehbar noch mehr entfremden.

Die Entscheidung ergeht auch auf einer ungenügenden Beratungsgrundlage, da mit dem erst nach der öffentlichen Anhörung eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/ Die Grünen im Haushaltsausschuss (Ausschussdrucksache 7485 neu) die Neuregelung in Artikel 143h Abs. 1 Satz 1 GG mit der Formulierung „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ eine Änderung erfahren hat, deren Tragweite und Auswirkungen völlig unklar sind, weshalb es alleine deswegen einer erneuten Sachverständigenanhörung bedurft hätte.

In materieller Hinsicht handelt es sich nach meiner Auffassung um verfassungswidriges Verfassungsrecht (Art. 79 Abs. 3 GG). Zunächst enthält der Gesetzentwurf durch das vorgesehene Außerkrafttreten von Landesverfassungsrecht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Bundesstaatsprinzip und den Grundsatz der Volkssouveränität auf Landesebene. Zudem bedeutet das Ausmaß der ermöglichten Verschuldung eine Aushöhlung der Rechte des Parlaments in der Zukunft, da sein Budgetrecht im Würgegriff von Zinszahlungen und (theoretisch gebotener) Tilgung de facto nur noch auf dem Papier steht. Im Ergebnis läuft dieser Gesetzentwurf damit auf eine Aushöhlung des Demokratieprinzips in seinem Kernbereich hinaus.

Die hier ermöglichte Schuldenaufnahme wird absehbar zu einer deutlichen Verteuerung der Refinanzierung der Staatsschulden Deutschlands und in der Folge auch der europäischen Nachbarn führen. Allein die Ankündigung des Vorhabens bewirkte einen deutlichen Anstieg der Rendite deutscher Staatsanleihen. Sobald von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Entwicklung in Gang gesetzt, die viele Staaten Europas in eine existentielle Staatsschuldenkrise stürzen und den Euro weiter schwächen wird.

Neben steigenden Zinszahlungen für Alt- wie Neuschulden ist bereits fraglich, wie die Tilgung der letzten großen Verschuldungspakete (Corona, EU Next Generation, Sondervermögen Bundeswehr) gelingen soll. Zumindest mit den jetzt ermöglichten weiteren Schulden ist ein Ausmaß erreicht, bei dem eine Schuldentilgung auch langfristig nicht mehr möglich sein wird. Insoweit ist bezeichnend, dass im Gesetzgebungsverfahren von den einbringenden Fraktionen mit keiner Silbe auf die Frage der Tilgung eingegangen wurde. Bei realistischer Betrachtung wird eine Neuordnung der Staatsfinanzen nur über Inflation, Währungsreform und/oder Krieg möglich sein. Aus meiner Sicht wird in der aktuellen Situation die heute ermöglichte Aufrüstung und verstärkte Unterstützung der Ukraine zumindest mittelfristig mit ziemlicher Sicherheit zu einem vermeidbaren, geradezu provozierten Krieg mit Russland führen. Die Zukunftschancen junger Menschen in Deutschland werden heute beerdigt.

Meine Erklärung schließe ich mit einem Norbert Blüm zugeschriebenen Zitat: „Schulden machen ist die asozialste Politik, die es gibt; die Politik auf den Knochen der kleinen Leute.“