Thomas Seitz MdB
225 subscribers
771 photos
8 videos
1 file
989 links
Unabhängiger Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Emmendingen-Lahr
Download Telegram
Heute ging es im Bundestag um ein Gesetzespaket der Regierungskoalition zum Strafrecht, zur Ersatzfreiheitsstrafe und zum Maßregelvollzug.

Die Zustände in den Maßregelvollzugsanstalten sind schon seit langem unerträglich und eine Bund-Länder-Kommission hatte sehr sinnvolle Verbesserungen erarbeitet, die auch schon vor einem Jahr als Gesetzentwurf vorlagen. Nur war dieser eben von der Union. Grund genug für die Ampel, die dringend notwendigen Maßnahmen ein weiteres Jahr hinauszuzögern.

Aus unserer Sicht ganz klar abzulehnen und wohl auch verfassungsfeindlich ist aber, dass eine Straftat in Zukunft härter geahndet werden soll, wenn dem Täter vom Gericht LGBTQ-Hass oder Misogynie unterstellt wird.

Und auch das Konzept der Ampel zur Reform der Ersatzfreiheitsstrafe geht von falschen Annahmen aus, schwächt den Rechtsstaat und ist in Bezug auf die Anrechnung von Untersuchungshaft darüber hinaus höchst ungerecht.

https://youtu.be/weT4PdgSC00
Um wirkliche Transparenz zu schaffen, müssen sowohl der legislative, als auch der exekutive Fußabdruck für Gesetze als Ergänzung zum Lobbyregister vorgesehen werden. Eine Erweiterung der Kriterien, nicht eine Aufweichung durch Ausnahmen muss die Zielrichtung beim Lobbyregistergesetz sein, um ein Maximum an Transparenz zu schaffen. Außerdem muss die Referentenebene der Ministerien, die die Gesetze erarbeiten, in den Geltungsbereich.

Der von der Regierung vorgelegte Gesetzentwurf enthält nach wie vor eine viel zu hohe Zahl von pauschalen Ausnahmen von der Registrierungspflicht. Zentrale Akteure, wie Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften und Kirchen sind immer noch von der Registrierungspflicht ausgenommen. Eine Privilegierung dieser einflussreichen, weil finanzstarken Akteure ist sachlich nicht gerechtfertigt. Zudem wird die Liste der Akteure, die sich nicht registrieren lassen müssen, auch noch erweitert. Ausgenommen sind Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts oder wer diplomatische oder konsularische Tätigkeiten wahrnimmt. Laut Koalitionsvertrag sollte der Ausnahmekatalog eigentlich verkleinert werden.

https://www.youtube.com/watch?v=aOliafPbOPs
Aus aktuellem Anlass teile ich hier nochmal meinen Wahlaufruf für Robert Sesselmann. Mit 47% im ersten Wahlgang geht er morgen als klarer Favorit in die Stichwahl zum Landrat des Kreises Sonneberg. Ich drücke ihm beide Daumen und rufe alle wahlberechtigten Bürger auf, morgen ein Zeichen für Sonneberg und Deutschland zu setzen!

https://youtu.be/ncOsrUe7KHM
Ein tolles Ergebnis! Herzlichen Glückwunsch an Robert Sesselmann, dem ersten AfD-Landrat Deutschlands!
Robert Sesselmann wurde am Sonntag zum Landrat von Sonneberg in Thüringen gewählt. Was für uns ein Grund zu großer Freude ist, ärgert die Altparteien und den Staatsfunk natürlich. Das Schmierentheater, das sich dort jetzt im Auftrag von SPD-Innenminister Maier abspielt, ist allerdings klar gegen unsere Demokratie gerichtet.

https://www.youtube.com/watch?v=tlHMQW7kcGs
Das war gestern eine sehr gelungene Veranstaltung unserer Landesgruppe Baden-Württemberg in Neckarwestheim.

Mit dabei im vollen Haus waren zahlreiche interessierte Gäste, die sich nach den jüngsten politischen Entwicklungen die AfD jetzt einmal aus der Nähe ansehen wollten und mir und den Kollegen in den Gesprächen nach den Vorträgen allesamt mitteilten, dass sie begeistert sind und sich über die Darstellung unserer Partei und Fraktion insbesondere im öffentlichen Rundfunk ärgern.

Davon zeugte auch der häufige Zwischenapplaus. Man konnte förmlich spüren, wie erleichtert viele Zuhörer waren, Politiker zu erleben, die den großen Herausforderungen, vor denen wir stehen, mit Vernunft und Sachverstand begegnen - statt mit Ideologie und weltfremden Utopien.
Ist Neu-Delhi wirklich der richtige Ort zur Verwendung der Mittel, die der Steuerzahler einer Bundestagsfraktion für ihre parlamentarische Arbeit zur Verfügung stellt?
Ich habe dem Bundesverfassungsgericht heute mitgeteilt, dass ich dem Eilverfahren des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) beitrete. Er hat mit seinen Ausführungen im Interview vollkommen recht - auch damit, dass das Problem auch schon in der letzten Legislatur existierte, als die Union übrigens noch mitregierte (aber besser eine späte Einsicht, als gar keine Einsicht).

So wie die Koalition versucht, Gesetze (jetzt dieses irrsinnige Heizungsgesetz) durch den Bundestag zu peitschen, geht es nicht. Ich hoffe, dass unser Verfassungsgericht dem endlich einen Riegel vorschiebt.

https://www.youtube.com/watch?v=_TuMXCC2iu0
Herzlichen Glückwunsch an Hannes Loth, MdL, den neuen Bürgermeister von Raguhn-Jeßnitz!
Bundesinnenminister Nancy Faeser und ihre Getreuen kennen kaum Zurückhaltung, wenn es um Unterstellungen gegenüber der Oppositionspartei AfD geht. Wir seien antidemokratisch, antisemitisch und würden die Menschenrechte nicht anerkennen – so hört und liest man es bei nahezu jeder Gelegenheit.

So falsch und haarsträubend diese Vorwürfe sind, so wahr ist es, dass es in Deutschland Gruppierungen gibt, auf die diese Beschreibung in vollem Umfang zutrifft. Neben Links- und Rechtsextremisten (wie die türkischen Grauen Wölfe) sind das insbesondere gewaltbereite Vertreter des politischen Islam, zu denen laut Studien bis zu jeder vierte Moslem zu rechnen ist. Bei sechs Millionen Moslems in Deutschland kommt man also auf bis zu 1,5 Millionen potentielle Gewalttäter...

Hier weiterlesen:
https://thomas-seitz.net/nancy-macht-den-bock-zum-gaertner/
Das Bundesverfassungsgericht hat gerade aufgrund des Eilantrages des Kollegen Thomas Heilmann (CDU) gegen das Turbo-Gesetzgebungsverfahren zum GEG/Heizungsgesetz, dem ich und andere Abgeordnete beigetreten sind, dem Bundestag untersagt, dieses Gesetz noch in der laufenden Sitzungswoche vor der Sommerpause zu verabschieden.

Dass die Ampel es jetzt - zumindest vorläufig - schriftlich hat, dass sie ihre Mehrheit im Bundestag nicht nutzen darf, um die Beratungs- und Beteiligungsrechte der Abgeordneten auszuhebeln, ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-063.html
KKR & Co. Ltd., der größte Anteilseigner des Springer-Verlags, hat seinen Sitz in New York. Und in dieser Stadt hielt am 12.04.1883 der Journalist John Swinton im Twilight Club eine vielbeachtete Rede, in der er mit seinen Kollegen, er nannte sie "intellektuelle Prostituierte", abrechnete.

"Wir sind Werkzeuge und Dienstleute reicher Männer hinter der Bühne. Wir sind Hampelmänner. Sie ziehen die Fäden und wir tanzen."

Daran musste ich gerade unwillkürlich beim Lesen des heutigen Kommentars von Ralph Grosse-Bley in der BILD denken.

https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-die-afd-hat-heute-nichts-zu-feiern-84586230.bild.html
Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Bundestag aufgetragen, die Suizidhilfe neu zu regeln. Dass über solche ethischen Fragen fraktionsübergreifend diskutiert und nach Mehrheiten gesucht wird, ist gut und richtig. Dass meine Fraktion wieder einmal von diesen Beratungen ausgeschlossen wurde, dagegen ganz klar falsch.

Heute wurden nun beide vorliegenden Gesetzesentwürfe mehrheitlich abgelehnt, vermutlich aus verschiedenen Gründen. Die Ablehnung der Gesetzesentwürfe war die richtige Entscheidung, wie ich bereits in einer Pressemitteilung und meiner Rede klar machte – gleichwohl ist die Situation unbefriedigend. Mir ist es allerdings lieber, dass die Suizidhilfe heute nicht neu geregelt wurde, als dass sie schlecht geregelt wird.

Wie es nun weitergeht, bleibt abzuwarten. Aufgrund des heftigen Widerstands seitens der Ärzteschaft muss der Dialog zeitnah fortgesetzt werden, weil eine so brisante Materie nicht gegen die wichtigste beteiligte Berufsgruppe geregelt werden kann. Aufgrund der Fragmentierung der Vorstellungen, wie eine richtige Lösung aussehen sollte, wird es kaum zielführend sein, die AfD weiter auszugrenzen.

Die überwiegende Ablehnung aus unseren Reihen war kein destruktives „Nein“ als Reaktion auf die erfolgte Abgrenzung, sondern ein sachbezogenes „Nein“ wegen inhaltlicher Mängel der Entwürfe. Deutlich wird dies am Abstimmungsverhalten zum inhaltlich unstrittigen Antrag „Suizidprävention stärken“, der mit einer überwältigenden Mehrheit von 693 Ja-Stimmen bei einer Nein-Stimme und vier Enthaltungen angenommen wurde.

https://youtu.be/VawKlN7DJjU

Pressemitteilung zum Thema:
https://afdbundestag.de/thomas-seitz-keinem-der-beiden-gesetzentwuerfe-zur-neuregelung-der-sterbehilfe-kann-zugestimmt-werden/