Thomas Seitz MdB
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Unabhängiger Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Emmendingen-Lahr
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kommt in seiner Auswirkung einem „Putsch von oben“ nahe. Es ist ein Musterbeispiel für die „Arroganz der Macht“ und wird viele Menschen der repräsentativen Demokratie völlig nachvollziehbar noch mehr entfremden.

Die Entscheidung ergeht auch auf einer ungenügenden Beratungsgrundlage, da mit dem erst nach der öffentlichen Anhörung eingebrachten Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und Bündnis 90/ Die Grünen im Haushaltsausschuss (Ausschussdrucksache 7485 neu) die Neuregelung in Artikel 143h Abs. 1 Satz 1 GG mit der Formulierung „für zusätzliche Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“ eine Änderung erfahren hat, deren Tragweite und Auswirkungen völlig unklar sind, weshalb es alleine deswegen einer erneuten Sachverständigenanhörung bedurft hätte.

In materieller Hinsicht handelt es sich nach meiner Auffassung um verfassungswidriges Verfassungsrecht (Art. 79 Abs. 3 GG). Zunächst enthält der Gesetzentwurf durch das vorgesehene Außerkrafttreten von Landesverfassungsrecht einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Bundesstaatsprinzip und den Grundsatz der Volkssouveränität auf Landesebene. Zudem bedeutet das Ausmaß der ermöglichten Verschuldung eine Aushöhlung der Rechte des Parlaments in der Zukunft, da sein Budgetrecht im Würgegriff von Zinszahlungen und (theoretisch gebotener) Tilgung de facto nur noch auf dem Papier steht. Im Ergebnis läuft dieser Gesetzentwurf damit auf eine Aushöhlung des Demokratieprinzips in seinem Kernbereich hinaus.

Die hier ermöglichte Schuldenaufnahme wird absehbar zu einer deutlichen Verteuerung der Refinanzierung der Staatsschulden Deutschlands und in der Folge auch der europäischen Nachbarn führen. Allein die Ankündigung des Vorhabens bewirkte einen deutlichen Anstieg der Rendite deutscher Staatsanleihen. Sobald von der Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Entwicklung in Gang gesetzt, die viele Staaten Europas in eine existentielle Staatsschuldenkrise stürzen und den Euro weiter schwächen wird.

Neben steigenden Zinszahlungen für Alt- wie Neuschulden ist bereits fraglich, wie die Tilgung der letzten großen Verschuldungspakete (Corona, EU Next Generation, Sondervermögen Bundeswehr) gelingen soll. Zumindest mit den jetzt ermöglichten weiteren Schulden ist ein Ausmaß erreicht, bei dem eine Schuldentilgung auch langfristig nicht mehr möglich sein wird. Insoweit ist bezeichnend, dass im Gesetzgebungsverfahren von den einbringenden Fraktionen mit keiner Silbe auf die Frage der Tilgung eingegangen wurde. Bei realistischer Betrachtung wird eine Neuordnung der Staatsfinanzen nur über Inflation, Währungsreform und/oder Krieg möglich sein. Aus meiner Sicht wird in der aktuellen Situation die heute ermöglichte Aufrüstung und verstärkte Unterstützung der Ukraine zumindest mittelfristig mit ziemlicher Sicherheit zu einem vermeidbaren, geradezu provozierten Krieg mit Russland führen. Die Zukunftschancen junger Menschen in Deutschland werden heute beerdigt.

Meine Erklärung schließe ich mit einem Norbert Blüm zugeschriebenen Zitat: „Schulden machen ist die asozialste Politik, die es gibt; die Politik auf den Knochen der kleinen Leute.“