Thomas Seitz MdB
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Unabhängiger Bundestagsabgeordneter im Wahlkreis Emmendingen-Lahr
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In Thüringen hat das Verfassungsgericht Teile der Corona-Verordnung für verfassungswidrig erklärt. In Niedersachsen rügte der Staatsgerichtshof die Landesregierung wegen der Verletzung ihrer verfassungsmäßigen Pflichten. Und in Ludwigsburg erteilt das Amtsgericht einen Freispruch mit Verweis auf die Verfassungswidrigkeit der Regierungs-Maßnahmen.
Dies zeigt, wie wichtig oppositionelle Kräfte im Parteiengefüge der Bundesrepublik sind. Am Sonntag können auch Sie den Rechtsstaat stärken und mit einer Stimme für die AfD in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz den Lockdown abwählen!

https://www.epochtimes.de/gastautoren/freispruch-nach-bussgeld-urteil-von-amtsgericht-bezeichnet-corona-verordnung-als-verfassungswidrig-a3467825.html

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/niedersaechsicher-staatsgerichtshof-ruegt-landesregierung-wegen-corona-verordnungsentwuerfen/

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/gesundheit/coronavirus/thueringen-corona-regelbrecher-koennten-geld-zurueckbekommen-17222048.html

#Landtagswahlen #Grundrechte