Eine starke Opposition ist auch in den Landtagen wichtig. In Thüringen hat die AfD-Fraktion die Corona-Regeln durch das Verfassungsgericht überprüfen lassen. Diese wurden nun zum Teil für nichtig erklärt.
Im Bundestag haben uns Grüne, FDP und LINKE eine solche Überprüfung verweigert und damit die Kanzlerin wohl vor einer peinlichen Niederlage bewahrt. Am 14. März können Sie den Lockdown in Baden-Württemberg abwählen.
#Thüringen #AfDwirkt https://www.zeit.de/politik/deutschland/2021-03/thueringen-corona-pandemie-massnahmen-verfassungswidrig?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F
Im Bundestag haben uns Grüne, FDP und LINKE eine solche Überprüfung verweigert und damit die Kanzlerin wohl vor einer peinlichen Niederlage bewahrt. Am 14. März können Sie den Lockdown in Baden-Württemberg abwählen.
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ZEIT ONLINE
Gericht erklärt Teile früherer Corona-Verordnungen für nichtig
Das Landesverfassungsgericht Thüringen hat einen Teil der Corona-Verordnungen aus dem Jahr 2020 formell beanstandet. Die Maßnahmen an sich seien aber zulässig gewesen.